Reitbuch

Blauersteinhof Reitschule

  RA 4

07.09.-29.09.2024

Kurstag/dauer:
07.09.-29.09.2024
Kursnummer:
364
Ort:
Blauer Stein Hof
Freie Plätze:
4
Status :
JETZT ANMELDEN!
Es sind noch Plätze frei.
Anmeldeschluss ist am 09.08.2024
Termine:
-- derzeit keine festgelegt ---

Der Lehrgang findet an folgenden Wochenenden statt: 

07./08.September

14./15. September

21./22. September

Prüfungswochenende 28.09./29.09.


,Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 4
ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Es besteht die Möglichkeit das
Reitabzeichen 4 disziplinspezifisch (RA 4 Dressur, RA 4 Springen, RA 4 Gelände)
abzulegen. Voraussetzungen für das Reitabzeichen 4 sind: die Mitgliedschaft in
einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder
Anschlussverbände angehört, der Besitz des Reitabzeichen 5 und die Teilnahme am
Vorbereitungslehrgang. Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden,
müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den
Prüfungsanforderungen genügen. Was wird verlangt? Die Prüfung besteht aus
praktischen und theoretischen Teilprüfungen. 1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit
geritten wird; Hilfszügel sind nicht erlaubt. 2. Teilprüfung Springen a)
Überprüfung des Reiten im leichten Sitz b) Stilspringprüfung Klasse A* mit
Standardanforderungen Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen,
sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden
in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft. 3. Teilprüfung
Stationsprüfungen Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n
praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse A,
Skala der Ausbildung Station 2: Fitness des Reiters Station 3: Grundausrüstung
eines Reitpferdes Wer hat bestanden? Bewerber müssen zum Bestehen mindestens
die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine
Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der
Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten
wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die
Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die
Teilprüfung Springen. Weitere Infos unter: https://www.pferd-aktuell.de/reitabzeichen/abzeichen-im-ueberblick

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